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A. Generelle Wettspielbedingungen

01. Regeln/Platzregeln

 

Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln des DGV (einschließlich Amateurstatut) und den Platzregeln des Golfclub Schwanhof e.V.

 

Etwa notwendig gewordene Sonderplatzregeln werden am Spieltag am "Schwarzen Brett" angeschlagen. Einsichtnahme in die Verbandsordnung ist in der Geschäftsstelle möglich. Die Verantwortung für Nachteile, die einem Spieler dadurch entstehen, daß er die Spielbestimmungen und die Anschläge am Schwarzen Brett sowie die Platzregeln nicht gelesen hat, trägt der Spieler selbst.

 

Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel/Sonderplatzregel:

 

Lochspiel: - Lochverlust

Zählspiel: - 2 Schläge

 


02. Bälle und Driverköpfe

a) Bälle (Regel 5 - 1. Anmerkung)

 

Es muss mit einem Ball gespielt werden, der in der vom R & A herausgegebenen gültigen "Conforming Golf Balls"-Liste enthalten ist. Die aktuelle Liste ist im Internet unter www.randa.org einzusehen. Sogenannte "x-out-Bälle" zugelassener Marken gelten nicht als zugelassene Golfbälle.

 

Strafe für Verstoß: Disqualifikation

 

b) Driverköpfe (Regel 4-1, Anhang II, Ziffer 4c)

Jeglicher Driver, den ein Spieler mit sich führt, muss einen Schlägerkopf haben, der dessen Modell und Loft in dem vom R & A herausgegebenen Verzeichnis zugelassener Driver-Köpfe aufgeführt ist.

Ausnahme: Ein Driver, dessen Schlägerkopf vor 1999 hergestellt wurde, ist von dieser Regel befreit.

 

Strafe für Verstoß: für das Mitführen eines Schlägers unter Verstoß gegen diese Wettspielbedingungen ohne einen Schlag zu machen:

 

Lochspiel: Nach Beendigung des Lochs, bei dem der Regelverstoß festgestellt wurde, ist der Stand des Lochspiels zu berichtigen; dabei wird für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde.

 

Zählspiel: Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde.

 

Zählspiel und Lochspiel: Bei einem Verstoß zwischen zwei Löchern wirkt sich die Strafe für das nächste Loch aus. Jeder unter Verstoß gegen diese Wettspielbedingung mitgeführte Schläger muss, nachdem festgestellt wurde, dass ein Verstoß vorlag, unverzüglich vom Spieler gegenüber seinem Gegner im Lochspiel oder einem Mitbewerber im Zählspiel für neutralisiert erklärt werden. Unterlässt der Spieler dies, so ist er disqualifiziert.

Strafe für das Spielen eines Schlages mit einem Schläger unter Verstoß gegen diese Wettspielbedingungen: Disqualifikation

 


03. Wettspielbeginn (Regel 6- 3. Anmerkung)

 

Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er, sofern das Erlassen der Disqualifikationsstrafe nach Regel 33- 7. nicht gerechtfertigt ist, für das Versäumen der Abspielzeit wie folgt bestraft:

 

Lochspiel: Lochverlust am ersten Loch

Zählspiel: 2 Schläge am ersten Loch

 

Strafe für Verspätung von 5 Minuten und mehr: Disqualifikation

 

Es gilt nur die Startzeit der offiziellen Startliste. Die Startliste wird spätestens einen Tag vor Spielbeginn am "Schwarzen Brett" ausgehängt. Soweit nicht anders von der Spielleitung bestimmt, zählt der 1. Spieler den 2., der 2. den 3., der 3. den 4. und der 4. den 1. lt. Startliste.

 


04. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 6- 7.)

 

Hat eine Partie nach Auffassung der Spielleitung den Anschluß an die vorangehende Partie verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Partie ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Partie mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe wäre. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 50 sec. und die folgenden Spieler die Zeit von 40 sec. für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7. angesehen.

 

Strafe für Verstoß:

 

Lochspiel:

1. Verstoß: Lochverlust  

2. Verstoß: Disqualifikation

 

Zählspiel:

1. Verstoß: 1 Schlag  

2. Verstoß: 2 Schläge  

3. Verstoß: Disqualifikation

 
Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.

 


05. Elektronische Kommunikationsmittel

 

a) Das Mitführen von sende- und/ oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmittel oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.

 

 


06. Fußbekleidung (Decision 33-1/14) / Metall- bzw. Alternativspikes

 

Auf der Golfanlage Schwanhof sind nur Softspikes zulässig.

 


07. Beendigung von Wettspielen (Regel 34-1)

 

Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung als beendet oder - falls nicht geschehen - mit offizieller Bekanntgabe oder Aushang der betreffenden Spielpaarung für die nächste Runde. Bei einer Zählspielqualifikation mit nachfolgenden Lochspielen gilt die Zählspielqualifikation als beendet, wenn der Spieler (bei Mannschaften der 1. Spieler) in seinem ersten Lochspiel abgeschlagen hat.

 


08. Änderungsvorbehalte der Club-Spielleitung

 

Die Club-Spielleitungen haben in begründeten Fällen bis zum 1. Start der jeweiligen Runde das Recht

- die jeweiligen Platzregeln abzuändern,

- die festgelegten Startzeiten zu verändern,

- die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben.

Nach dem 1. Start ins Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

 


09. Doping

 

Es besteht Dopingverbot. Das Nähere insbesondere den Dopingbegriff und mögliche Sanktionen im Falle eines Verstoßes regeln die Satzung und Anti Doping Ordnung des DGV.

 


10. Wertung bei Spielabbruch

 

Sollte aus Zeitgründen, Unbespielbarkeit des Platzes oder Spielunterbrechung durch höhere Gewalt kein Endergebnis erzielt bzw. das Wettspiel nicht beendet werden können, behält sich die Club-Spielleitung das Recht vor, den Austragungsmodus zu ändern bzw. eine Entscheidung nach Billigkeit zu fällen.

 


B. Sonstige Ausschreibungskriterien/Teilnahmebedingungen

01. Vorgabewirksamkeit

 

Alle Einzel-Wettspiele bzw. erzielten Ergebnisse sind "vorgabenwirksam", sofern auch die sonstigen Bestimmungen der "Vorgaben- und Spielbestimmungen" erfüllt sind.

 


02. Meldungen/Meldeschluss

 

Meldungen sind, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, 1 Tag vor dem Wettspieltag, spätestens bis 16.00 Uhr, durch Eintrag in die Meldeliste abzugeben. Eintragungen in die Meldeliste sind leserlich und komplett durchzuführen, ansonsten kann der Bewerber nicht berücksichtigt werden. Die Meldungen können bis zu diesem Zeitpunkt sowohl telefonisch durchgegeben werden (Tel. 09607/9202-0), per Fax (0 96 07 / 92 02-48) oder über die Club-Homepage getätigt werden. Der Bewerber ist in diesem Fall für eine korrekte Erfassung seiner Daten verantwortlich.

 

Nachmeldungen bei nicht vorgabenwirksamen Wettspielen, können nach Ermessen der Spielleitung angenommen oder zurückgewiesen werden. Die Eintragung gilt als verbindliche Anerkennung der ausgeschriebenen Wettspielbedingungen, insbesondere der Fristen und der Spiel- und Meldegebühren. Grundsätzlich sind von Mitgliedern auswärtiger Clubs die jeweils gültigen Mitglieds- und Handicapnachweise vorzulegen. Die Spielleitung behält sich vor, die Angaben auf Kosten des Bewerbers zu überprüfen.

 


03. Höchst- und Mindest-Teilnehmerzahl bei offenen und internen Wettspielen

 

Bei zu hoher Meldezahl muss das Teilnehmerfeld evtl. begrenzt werden. In diesem Fall ist die Teilnahmeberechtigung vom zeitlichen Eingang der Meldung abhängig. Ebenso kann das Teilnehmerfeld durch Vorgabenbegrenzung eingeschränkt werden, indem die Bewerber mit den höchsten DGV-Stammvorgaben herausgenommen werden. Bei einer Teilnehmerzahl unter 12 Spielern kann das Turnier abgesagt werden.

 


04. Abmeldung vom Wettspiel

 

Absagen und Streichungen für gemeldete Turniere werden bis zum Nennungsschluss nur schriftlich angenommen. Bei späteren Abmeldungen oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird die Meldegebühr, von Gästen auch das Greenfee, zur Zahlung fällig.

 

Solange ein Bewerber eine dieser Zahlungen ausstehen hat, ist er/sie nicht bei weiteren Turnieren startberechtigt. Tritt ein Spieler zweimal zu einem Turnier unentschuldigt nicht an, kann eine zeitlich begrenzte Turniersperre durch den Spiel- und Vorgabeausschuss ausgesprochen werden.

 


05. Zusammenstellung der Spielgruppen

 

Die Spielgruppen werden, soweit die Ausschreibung nichts anderes vorsieht, nach Vorgabe aufgestellt, beginnend mit der niedrigsten Vorgabe.

 


06. Beendigung von Wettspielen (auch EDS - Extra Day Score) (Regel 34- 1.)

 

Nach Beendigung des Spiels, sind die Scorekarten unverzüglich im Wettspielbüro unterschrieben abzugeben. Nichtbefolgen kann zur Disqualifikation führen. Jeder Spieler ist für das ordnungsgemäße Führen seiner Scorekarte selbst verantwortlich, insbesondere für die Vorgaben-Angabe. Das Wettspiel ist mit offizieller Bekanntgabe der Spielergebnisse beendet.

 

Die Turnierergebnisse befinden sich auch im DGV-Intranet (www.golf.de/Ergebnisse)

 


07. Verfahren bei Ergebnis-Gleichheit

 

Bei gleichen Ergebnissen entscheiden die besseren 18 Löcher. Bei weiterer Gleichheit werden bis zu einer Entscheidung die besseren 9-6-3-2-1- Löcher gewertet, im Netto unter Vorgabenanrechnung. Die Auswahl der Löcher erfolgt nach dem Vorgabeschlüssel, wobei das schwierigste Loch das leichteste, auf das drittschwierigste das drittleichteste, auf das fünftschwierigste das fünftleichteste etc. folgt. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.

 

Bei Wettspielen mit mehr als 18 Löchern wird zum Stechen zunächst mit den letzten 54 bzw. 36 bzw. 18 Löchern begonnen (bei weiterer Gleichheit s. o.); im Netto stets unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe.

 


08. Preise

 

Ein gewonnener Preis sollte persönlich entgegengenommen werden. Ist ein Preisgewinner ohne eine von der Spielleitung akzeptierte Entschuldigung nicht anwesend, so wird der Preis (ausgenommen Sonderpreise) an den Nächstplazierten weitergegeben. Jeder Spieler kann nur einen Preis gewinnen. Preise werden nur bei der Siegerehrung offiziell vergeben.

 


09. Unsportliches Verhalten

 

Verhält sich ein Spieler unsportlich oder grob unsportlich, so kann der Spiel- und Vorgabenausschuss gegen den Spieler folgende Sanktionen verhängen:

 

a) Verwarnung

b) Auflagen

c) Befristete oder dauernde Wettspielsperre

 

Grob unsportliches Verhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird (z.B. vorsätzliche Regelverstöße, vorsätzlicher Verstoß gegen die Etikette sowie Manipulation eines Wettspielergebnisses) oder der Sportbetrieb oder andere Spieler nicht hinnehmbare Nachteile oder Beeinträchtigungen erleiden.

 


10. Spielleitung

 

Die Spielleitung wird durch Aushang bekanntgegeben. Sie besteht aus mind. 3 Mitgliedern und jeder für sich, hat auch die Entscheidungsbefugniß als Platzrichter. Strittige Regelfragen entscheidet die Spielleitung oder der Platzrichter. In letzter Instanz aber die Spielleitung. Die Entscheidung der Spielleitung ist endgültig.

 


11. Vorbehaltsrechte für die Spielleitung des GC Schwanhof

 

Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum ersten Start das Recht,

- die jeweiligen Platzregeln abzuändern,

- die festgelegten Startzeiten zu verändern,

- die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen auszugeben.

 

Nach dem ersten Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

 


12. Veröffentlichung

 

Bei den Turnieren des GC Schwanhof werden Fotos von der Veranstaltung, insbesondere den Teilnehmern und Gästen gemacht, die auf der Internetseite der Golfplatz Schwanhof GmbH & Co. KG unter www.golfclub-schwanhof.de veröffentlicht werden.

Mit der Teilnahme an diesen Veranstaltungen erklären Sie sich mit dieser Veröffentlichung einverstanden. Sofern Sie auf der angegebenen Website Fotos von sich entdecken, die doch nicht veröffentlicht werden sollen, so teilen Sie uns dies bitte umgehend per E-Mail an info(at)golfclub-schwanhof.de unter Angabe der Fotonummer mit und wir werden diese Bilder unverzüglich entfernen.

 

Zudem werden die Vor- und Nachnamen, Heimatclub sowie die Startzeiten der einzelnen Teilnehmer an den Wettspieltagen zur Erstellung der Startliste verwendet und auf der Homepage des GC Schwanhof für jedermann veröffentlich werden.

 

 


Die im Wettspielkalender angegebenen Platzsperren (Startzeiten) im Zusammenhang mit den Turnieren sind Erfahrungswerte. Bei geringerer Turnierteilnahme ist der Platz auch zu einem früheren Zeitpunkt für den allgemeinen Spielbetrieb freigegeben.

 

Der Golfclub Schwanhof e.V. behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen, einzelne Wettspiele wegen ungenügender Beteiligung ausfallen zu lassen oder Wettspiele anzusetzen, auch wenn sie im Jahreskalender nicht ausgedruckt sind.

 

Einzelheiten erfahren Sie einen Tag vorher im Sekretariat, unter www.golf.de/DGV-Intranet/Clubnachrichten oder über den Anrufbeantworter.

 

Generelle Wettspielbedingungen


01. Regeln/Platzregeln

02. Bälle und Driverköpfe

03. Wettspielbeginn

04. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel

05. Elektronische Kommunikationsmittel

06. Fußbekleidung/Metall- bzw. Alternativspikes

07. Beendigung von Wettspielen

08. Änderungsvorbehalte dr Club-Spielleitung

09. Doping

10. Wertung bei Spielabbruch


Sonstige Teilnahmebedingungen


01. Vorgabewirksamkeit

02. Meldungen/Meldeschluss

03. Höchst- und Mindest-Teilnehmerzahl bei offenen und internen Wettspielen

04. Abmeldung vom Wettspiel

05. Zusammenstellung der Spielgruppen

06. Beendigung von Wettspielen

07. Verfahren bei Ergebnis-Gleichheit

08. Preise

09. Unsportliches Verhalten

10. Spielleitung

11. Vorbehaltsrechte für die Spielleitung des GC Schwanhof

12. Veröffentlichung

Konzept & Design G.K.M.B. GmbH