Sehr geehrte Mitglieder u. Gäste,
zu der Frage, wann und wie unser Golfplatz wieder für den Individualsport genutzt werden kann, bringen wir Ihnen das Schreiben (Link) des Bay. Staatsministeriums für Gesundheit u. Pflege vom 15.02.2021 an den BGV zur Kenntnis.
Wonach die Kreisverwaltungsbehörden im Einvernehmen mit der zuständigen Bezirksregierung erleichternde Abweichungen von der Verordnung anordnen können, sofern der sog. Inzidenzwert 7 Tage lang unter 50 liegt und eine sinkende Tendenz hat.
Aktueller Antrag an das Landratsamt vom 17.02.
Überarbeitete Corona Richtlinien
Das Sekretariat bleibt zu den Winter-Öffnungszeiten (Mo, Mi, u. Fr. 10h00 bis 15h00) besetzt..